§ 1 - Angebote
§ 2 - Bestellungen/Vertragsabschluß
§ 3 - Preise
§ 4 - Ursprungsnachweise/ technische Dokumentation
§ 5 - Termine
§ 6 - Gewährleistung
§ 7 - Zeichnungen und andere Unterlagen
§ 8 - Versand- und Transportvorschriften
§ 9 - Zahlung
§ 10 - Erfüllungsort, Gerichtstand, anwendbares Recht
§ 11 - Zollvorschriften
§ 12 - Exportkontrolle und Zoll
Der Lieferant ist verpflichtet, uns über etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten seiner Güter gemäß deutschen, europäischen, US-Ausfuhr-und Zollbestimmungen sowie den Ausfuhr-und Zollbestimmungen des Ursprungslandes seiner Güter in seinen Geschäftsdokumenten zu unterrichten. Hierzu gibt der Lieferant zumindest in seinen Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen bei den betreffenden Warenpositionen folgende Informationen an:
Stand: 29.05.2009